Rechtsanwalt Helmut Naujoks zählt zu den wenigen Anwälten im deutschen Arbeitsrecht, die konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertreten. Hervorgetreten ist Rechtsanwalt Helmut Naujoks in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Fällen, in denen er Arbeitgeber in zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften vertreten hat und in denen es Naujoks gelungen ist, die Auseinandersetzungen im Sinne der Arbeitgeber beizulegen. Naujoks vertritt Mandanten nicht nur in Deutschland, sondern er bietet vor allem internationalen Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Arbeitgeberinteressen strategische Lösungswege an. Das deutsche Arbeitsrecht hat er auf Englisch übersetzt und doziert auf englisch über das Betriebsverfassungsgesetz sowie über das Kündigungsschutzgesetz.
Rechtsanwalt Naujoks sieht eine seiner Hauptaufgaben darin, Arbeitgeber vor dem Missbrauch des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsratsmitglieder zu schützen. Denn oft missbrauchen Betriebsratsmitglieder das Arbeitsrecht zu ihrem eigenen Vorteil. Ein Fall aus der Praxis von Naujoks betraf beispielsweise neun Betriebsratsmitglieder, die erst dann eine Betriebsvereinbarung zu wichtigen Fragen der Firma und der Mitarbeiter schließen wollten, wenn der Arbeitgeber gerechtfertigte Abmahnungen zurückgenommen hätte.
Naujoks veröffentlichte bereits 2002 das damals einmalige, rechtswissenschaftliche Fachbuch „Kündigung von Unkündbaren“, das demnächst in einer komplett überarbeiteten Neuauflage erscheinen wird. Dieses Fachbuch empfiehlt Naujoks den Arbeitgebern als einen ständigen „Wegbegleiter“. Naujoks kann auf Grundlage umfangreich belegter Rechtssprechung darlegen, dass es die sogenannten „Unkündbaren“ nicht gibt, da die Rechtssprechung sehr wohl Arbeitgebern erlaubt, diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu kündigen und zwar auch dann, wenn ein bestehender Tarifvertrag die so genannte „Unkündbarkeit“ geregelt hat. Mit der Gründung eines Seminarunternehmens im Jahr 2000 gibt Rechtsanwalt Naujoks seine umfangreichen Erfahrungen im deutschen Arbeitsrecht mit Fallbeispielen aus der Praxis an Arbeitgeber und deren Justitiare weiter. Zu den Themen gehören Fragen um die Kündigung von Betriebsräten, die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern, das Tarifrecht, insbesondere die Lösung von der Tarifbindung oder der Abschluss von Firmentarifverträgen.